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Musterrevision beim BFH: Das Anbringen von Außenputz und die Neuerrichtung von Außenanlagen als Handwerkerleistungen?

In der Praxis stellt sich immer wieder die neue Herausforderungen, welche Kosten können als Handwerkerleistungen im Rahmen des § 35a EStG berücksichtig werden.

Nun stellt sich in einem aktuellen Revisionsverfahren die Frage, ob die Kosten für das Anbringen des Außenputzes und die Neuerrichtung von Außenanlagen an einem Neubau als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden können.

Das FG Berlin-Brandenburg hat die Fragen seiner Entscheidung vom 7.11.2017, 6 K 6199/17 negativ beantwortet.

Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VI R 53/17 beim BFH anhängig ist.

Für die Praxis bedeutet das Revisionsverfahren, dass entsprechende Sachverhalte in der Weise offen gehalten werden müssen, dass im Rahmen der Steuerfestsetzungen entsprechende Anträge gestellt werden müssen.


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