Die Entscheidung des FG Köln
Das FG Köln hat mit einer Pressemitteilung vom 15.3.2018 eine Entscheidung zur Überlassung eines Dienstwagens an die Ehefrau des Unternehmers veröffentlicht, die bei ihrem Ehemann einen Minijob ausübt.
Das FG ist in seiner 20-seitigen Entscheidung mit 171 RZ vom 27.9.2017, 3 K 2547/16 zu dem Ergebnis gelangt, dass die Überlassung eines Dienstwagens auch im Rahmen eines Minijobs steuerlich zu berücksichtigen sei.
Das FG hat in seiner Entscheidung die Revision zugelassen, die nun unter dem AZ X R 44/17 beim BFH anhängig ist.
Aber Vorsicht: Der Beschluss des BFH vom 21.12.2017 - III B 27/17
Bei der aktiven Beratung von Mandanten sollte - bei aller Freude über die Entscheidung des FG - jedoch der vorstehende Beschluss des BFH beachtet werden.
In diesem Beschluss hat der BFH ausgeführt, dass ein Arbeitgeber einem familienfremden geringfügig Beschäftigten regelmäßig kein Fahrzeug überlassen würde.
Der BFH begründet seine Rechtsauffassung damit, dass der Arbeitnehmer durch eine umfangreiche Privatnutzung des PKW die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche - für den Arbeitgeber unkalkulierbare - Höhen steigern könnte.
Der BFH sieht in diesem Streit keinen weiteren Klärungsbedarf.
Praxishinweis
Der BFH hat nun in einem Hauptsacheverfahren die Gelegenheit, über die Rechtsfrage nun abschließend zu entscheiden.
Einschlägige Streitfälle sollten daher offen gehalten werden.