Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2016 haben wir Sie auf ein Musterverfahren zur Abzugsfähigkeit von Erschließungskosten als abzugsfähige Handwerkerleistungen aufmerksam gemacht, das durch den BdDStZ unterstützt wird.
Nun liegt die negative Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 25.10.2017 3 K 3130/17 vor.
Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VI R 50/17 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten daher entsprechende Anträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung gestellt und die Streitfälle offen gehalten werden.