Die vorstehende Fragestellung war Gegenstand eines Rechtsstreits beim FG Köln.
Das FG Köln hat mit seinem Urteil vom 21.6.2023 2 K 158/20 entschieden, dass eine Aktivierung zu erfolgen hat.
Das FG Köln hat sich in seinem Urteil auch mit der gegensätzlichen lautenden Literaturauffassung auseinandergesetzt und die Revision aus diesem Grunde zuglassen.
Die Revision ist unter dem AZ BFH IV R 19/23 anhängig.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2024 werden wir Sie über das Verfahren informieren.