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Musterrevision beim BFH: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Arbeitgebers als Arbeitslohn
Aufgrund des Urteils des FG Hamburg vom 4.11.2014 - 2 K 95/14 ist nunmehr beim BFH eine entsprechende Grundsatzrevision anhängig, AZ VI R 74/14, die durch die Finanzbehörden eingelegt worden ist.
Im Urteilsfall lag jedoch ein anderer Sachverhalt als in der Grundsatzentscheidung des BFH v. 26.7.2007, BStBl 2007 II, 892 vor, in dem der BFH zur Annahme von Arbeitslohn gelangt ist.
In der Entscheidung der vorstehend zitierten Entscheidung des BFH war eine angestellte Rechtsanwältin tätig, die die Stellung einer Scheinsozia inne hatte.
In der aktuellen Revision liegt ein reines Arbeitsverhältnis vor. Aus diesem Grunde ist das FG auch nicht zur Annahme von Arbeitslohn gelangt. Die Zahlungen des Arbeitgebers erfolgen nach Auffassung des FG in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten Streitfälle im Hinblick auf die o.a. Revision offen gehalten werden.