Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 12.7.2019 – 3 K 3307/16 F mit der vorstehenden Frage intensiv auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Nachweis anhand eines Gutachtens erbracht werden kann, das auf dem „Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen“ beruht.
Im Rechtsstreit geht es dem Grunde nach darum, welche Gutachtenform für die hier anstehende Fragestellung zutreffend ist.
Diese Frage wird der BFH nun im anhängigen Revisionsverfahren klären müssen, AZ BFH IX R 25/19.
Soweit sich Ihnen ähnliche Fragen stellen sollten, empfehlen wir die Literatur der Entscheidung des FG Düsseldorf und der Anmerkungen von Richter Rode (EFG 2019, 1673, 1675).