Zur vorstehenden Frage hat sich das FG Köln mit seinem Urteil vom 16.11.2023 – 1 K 8561 geäußert und ist zu einer von BMF abweichenden Rechtsauffassung gelangt.
Demnach führt der Geldtransfer nicht zu einer Minderung des § 34a EStG-Volumens, wenn der Stpfl. das Volumen auf den Betrieb überträgt, in den die Einlage erfolgt ist.
Gegen die Entscheidung ist durch die Finanzbehörden Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VI R 23/23 anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle müssen daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 werden wir Sie über das Verfahren informieren.