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Musterrevision beim BFH zu den Anforderungen an den Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 EStG

Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seinem Urteil vom 29.4.2021 2 K 426/15 mit der o.a. Frage befasst.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Anforderungen der Finanzbehörden in R 16 Abs. 14 Satz 1 und 2 EStG nicht bindend sind.

Dort wird der Nachweis ausschließlich in Form einer amtlichen Bescheinigung zugelassen.

Das FG sieht dagegen den Nachweis auch durch eine fachärztliche Bescheinigung als gegeben an.

Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH X R 10/21.

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.


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