Die vorstehenden Fragestellung erschien dem Verfasser der Newsletter spätestens seit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 26.7.2016, BStBl 2016 I, 684, dass m.E. auf der Rechtsprechung des BFH fußt, geklärt zu sein.
Gegen diese Regeln hat jedoch ein Finanzamt in einem konkreten Einzelfall verstoßen und hat zudem noch Unterstützung durch die Entscheidung des FG Niedersachsen vom 17.10.2019 7 K 67/15 gefunden.
Ein Streitfall, den es unter Beachtung der üblichen Regeln gar nicht mehr geben dürfte.