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Musterrevision beim BFH zum Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung bei freiwilligem sozialen Jahr zwischen Bachelor- und Masterstudium

Das Hessische FG hat die vorstehende Frage in seinem Urteil vom 5.6.2020 – 5 K 34/20 positiv entschieden.

Der BFH hat nun ganz aktuell aufgrund der eingelegten NZB die Revision zugelassen, die nunmehr unter dem AZ BFH III R 19/22 anhängig ist.

Das lässt darauf schließen, dass der BFH bei der Frage, ob bzw. unter welchen Umständen eine Tätigkeit für den Freiwilligendienst zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang der Annahme einer einheitlichen Erstausbildung entgegensteht, noch Klärungsbedarf sieht.

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.


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