Das FG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 21.1.2020 11 K 334/19 ganz neue Wege hinsichtlich der Anerkennung von Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen aufgezeigt.
Die Kernaussage des FG lautet dem Grunde nach, dass eine Anerkennung derartiger Vertragsverhältnisse nicht verweigert kann, wenn die Beteiligten sich durch die vertragliche Gestaltung keinen steuerlichen Vorteil verschafft haben.
Die Finanzbehörden können sich mit diesem neuen Gedanken offenkundig noch nicht anfreunden und haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH IX R 17/20.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2021 werden wir Sie über das Verfahren informieren.