Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.6.2022 – 2 K 2599/18 G entschieden, dass die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung eine originäre gewerbliche Tätigkeit darstellt.
Es hat aus diesem Grunde die Gewährung der erweiterten GewSt-Kürzung bei Grundstücksunternehmen abgelehnt.
Gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf ist Revision eingelegt worden, die unter dem Aktenzeichen BFH IV R 19/22 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf das Revisionsverfahren offengehalten werden.