Das Hessische FG hat sich in seinem Urteil vom 23.6.2023 – 10 K 98/17 umfassend mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Schätzung mittels Ausbeutekalkulation abzulehnen ist, wenn das Ergebnis der Kalkulation mangels Orientierung an den betrieblichen Gegebenheiten nicht realitätsgerecht erscheint.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ X R 19/23 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Streitfällen empfiehlt der Verfasser der taxnews-Newsletter die Hinzuziehung der Entscheidung des Hessischen FG.