Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 27.5.2021 10 K 198/20 mit der Frage befasst, ob die Steuerbefreiung aus der Veräußerung von selbstgenutzten Wohnungen entfällt, wenn der Stpfl. tageweise einzelne Räume an Messegäste vermietet und daraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine derartige Vermietung unschädlich für die umfängliche Steuerbefreiung ist.
Die Finanzbehörden haben sich der Rechtsauffassung des FG nicht angeschlossen und haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Die Revision ist unter dem AZ IX R 20/21 beim BFH anhängig.