In der Praxis entsteht häufig eine Freiberufler-GbR durch die Einbringung einer Einzelpraxis durch einen Gesellschafter und eine Geldeinlage durch den anderen Gesellschafter.
Es stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang als Anschaffung von Betriebsvermögen zu beurteilen ist.
Soweit diese Frage positiv zu beantworten sein sollte, wäre die Inanspruchnahmen von § 7g EStG ggf. bereits im Jahr vor der Gründung möglich.
Das FG München hat diese Frage in seinem Urteil vom 27.6.2019 – 11 K 3048/ negativ beantwortet, jedoch die Revision zugelassen.
Die Revision ist unter dem AZ VIII R 22/19 nun beim BFH anhängig.
In konkreten Fallgestaltungen sollten daher entsprechende Anträge gestellt werden.