In dem Musterverfahren BFH VI R 25/24 geht es um die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld) – worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand – als steuerfreie Sonderzahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG behandeln konnte.
Das FG Niedersachsen hat die Frage in seinem Urteil zwar negativ beantwortet, jedoch die Revision zugelassen.
Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.