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Musterrevision: Sichern Sie den WK-Abzug Ihrer Mandanten durch den rechtzeitigen Antrag auf Anwendung des Teil-Einkünfte-Verfahrens
Fraglich ist in dem Musterverfahren, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Anwendung des Teil-Einkünfte-Verfahrens gestellt werden muss.
Nach der Entscheidung des FG Münster vom 21.8.2014 - 7 K 4608/11 E, EFG 2014, 1962 muss der Antrag spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Ein nachträglicher Antrag bis zur abschließenden Zeichnung, bis zur Bekanntgabe oder bis zur Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides ist demnach nicht mehr möglich.
Das FG Münster hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellung die Revision zugelassen, die unter AZ VIII R 50/14 beim BFH anhängig ist.
Für den Praktiker bedeutet das Revisionsverfahren, dass darauf zu achten ist, den Antrag auf Anwendung des Teil-Einkünfte-Verfahrens rechtzeitig zu stellen, da ansonsten ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist.