Die Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke auf den Grund und Boden bzw. das Gebäude in notariellen Kaufverträgen ist regelmäßig Gegenstand von Diskussionen mit den Finanzämter.
Für den Verfasser der Newsletter ist diese Verhalten der Finanzämter regelmäßig unverständlich, da es bereits eindeutige Rechtsprechung des BFH vorliegt.
Die Finanzämter verstehen an dieser Stelle jedoch sehr gerne das einschlägige Tool des BMF falsch.
Das BMF hat das Tool für die Finanzämter geschaffen, um eine Überprüfung von getroffenen vertraglichen Vereinbarungen durchführen zu können.
Die Finanzämter verstehen es jedoch regelmäßig dahingehend, dass sie vertraglich vereinbarten Kaufpreise durch das Ergebnis des Tools ersetzen.
Aus diesem Grunde ist es erfreulich, dass sich das FG Berlin-Brandenburg mit seinem Urteil vom 14.8.2019 – 3 K 3137/19 mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat.
Gegen die Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg ist Revision eingelegt worden, so dass sich jetzt ganz aktuell der BFH nochmals mit diesem Vorgehen der Finanzämter befassen kann.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 werden wir Ihnen über dieses Verfahren berichten.