Das BMF geht davon aus, dass Bonuszahlungen von Krankenkassen den Sonderausgabenabzug mindern, vgl. BMF vom 6.12.2016, BStBl 2016 I, 1426.
Das FG Sachsen ist dieser Rechtsauffassung mit seiner Entscheidung vom 5.4.2018 - 8 K 1313/17 entschiede entgegengetreten.
Gegen die Entscheidung haben die Finanzbehörden Revision eingelegt, die unter dem AZ X R 16/18 beim BFH anhängig ist.
Halten Sie daher sämtliche einschlägige Fälle durch die Einlegung eines Einspruchs offen..