In der Praxis stellt sich häufiger die Frage, ob bei der Veräußerung eines dem Grunde zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses, in dem sich auch ein oder zwei Arbeitszimmer befinden, ggf. der Besteuerung nach § 23 EStG unterliegen.
Die Finanzbehörden gelangen hier zu einer Besteuerung nach § 23 EStG
Das FG Köln ist in seinem aktuellen Urteil vom 20.3.2018 - 8 K 1160/15 zu einer abweichenden Beurteilung gelangt.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision beim BFH eingelegt.
Wir werden Sie über die aktuelle Situation u.a. zu dieser Fragestellung im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2018 informieren.