Das FG Sachsen hat sich in seinem Urteil vom 16.12.2021 2 K 157/20 mit der o.a. Frage befasst.
Vermieterin der Wohnung war jedoch die Mutter des Mieters.
Das FG hat die Zahlung der Handwerkerrechnungen durch den Mieter in diesem Fall als eine Zuwendung des Sohnes an seine Mutter qualifiziert.
Gegen die Entscheidung des FG Sachsen ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VI R 23/21 beim BFH anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden