Aufgrund einer Entscheidung des FG Sachsen vom 7.9.2020 5 K 114/19 ist nun – nach einer erfolgreichen NZB - eine Revision unter dem AZ III R 30/21 beim BFH anhängig.
Einschägige Streitfälle sollten daher dringend offengehalten werden.
Aufgrund einer Entscheidung des FG Sachsen vom 7.9.2020 5 K 114/19 ist nun – nach einer erfolgreichen NZB - eine Revision unter dem AZ III R 30/21 beim BFH anhängig.
Einschägige Streitfälle sollten daher dringend offengehalten werden.