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Musterrevision zur Frage, ob Aufwendungen für die Müllentsorgung und Schmutzwasser haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.d. § 35a Abs. 2 EStG darstellen

Das FG Münster hat die vorstehende Fragestellung mit seinem Urteil vom 24.2.2022 6 K 1946/21 E negativ beantwortet.

 

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts ist jedoch Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ VI R 8/22 anhängig ist.

 

Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.


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