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Musterrevision zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 1.12.2022 – 15 K 1131/19 G, F entschieden, dass der o.a. Zinssatz verfassungsgemäß ist.

Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IV R 2/23 anhängig ist.

Aus diesem Grunde sollten sämtlichen Fallgestaltungen von § 4 (4a) EStG offengehalten werden.


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