In der Praxis werden immer wieder Leasinggestaltungen gewählt, die sich im Grenzbereich der Zurechnung der Leasinggegenstände bewegen.
Zu dieser Fragestellung hat jetzt das FG Köln in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung vom 1.9.2016 - 15 K 444/12 Stellung genommen.
Nach Auffassung des FG Köln sind die WG dem Leasingnehmer wirtschaftlich zuzurechnen, wenn dem Leasinggeber ein Andienungsrecht zusteht und er dieses nach wirtschaftlicher Betrachtung (Laufzeit, Rest-ND, Wertverfall, Rückkaufspreis) auch ausübend wird.
Gegen die Entscheidung des FG Köln ist Revision eingelegt werden, die unter dem AZ IV R 55/16 beim BFH anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf das Revisionsverfahren offen gehalten werden.