Das BMF hat auf seiner Homepage einen entsprechenden Referenten-Entwurf veröffentlicht, den das Bundeskabinett fast unverändert als Regierungs-Entwurf beschlossen hat.
Hier die 8 Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
- Für bestimmte Einrichtungen werden die steuerfreien Leistungen für Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt
- Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 30.6.2022 verlängert, § 3 Nr. 28a EStG
- Die Homeoffice-Pauschale wird bis zum 31.12.2022 verängert
- Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird auch bei Anschaffungen in 2022 gewährt
- Die erweiterte Verlustverrechnung wird bis Ende 2023 verlängert
- Die Investitionsfristen i.S.d. § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, werden um ein weiteres Jahr verlängert
- Reinvestionsfristen i.S.d. § 6b EStG erden um ein Jahr verlängert
- Die Friste zur Abgabe der Steuererklärungen für 2020 wird um weitere 3 Monate verlängert