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Nachweis des Nutzungsumfangs betrieblicher Fahrzeuge für § 7g EStG: Ausschließlich mit einem Fahrtenbuch?

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 18.2.2020 – 6 K 46/17 (vorläufig nicht rechtskräftig) umfangreich mit der o.a. Thematik befasst.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die „ausschließliche oder fast ausschließliche“ betriebliche Nutzung nicht ausschließlich durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.

Die entsprechenden Unterlagen müssten jedoch derartig sorgfältig geführt sein, dass das Gericht die Gewissheit erlangen könnte, dass das Wirtschaftsgut im konkreten Fall fast ausschließlich betrieblich genutzt wurde.

Wie die Finanzrichterin Teutenberg in den Urteilsanmerkungen (EFG 2020, 919, 927) deutlich macht, gibt es die Hoffnung, dass der BFH im Verfahren VIII R 24/19 hierzu klare Stellung bezieht.

In einschlägigen Streitfällen sollten die Steuerfestsetzungen offengehalten werden.

 


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