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Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Privatgutachten

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 22.2.2023 zur vorstehenden Frage Stellung genommen.

Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 14.3.2023 – 1 K 3840/19 F zu dieser Fragestellung ebenfalls umfangreich Stellung bezogen.

In seinen Urteilsanmerkungen (EFG 2023, 528, 531) macht Dr. Blescheck deutlich, dass das BMF-Schreiben teiweise ein faktisches Nicht-Anwendungsschreiben zum BFH-Urteil vom 28.7.2021 IX R 25//19 darstellt.

Bei entsprechenden Gestaltungsüberlegungen bzw. Streitfällen sollten Sie sich die Ausführungen von Dr. Blescheck auf jeden Fall beiziehen.


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