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Nachzahlungszinsen stellen keine Werbungskosten dar
Der VIII. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 2.9.2008 VIII R 2/07 entschieden, dass Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO auch dann keine Werbungskosten im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn der nachzuzahlende Betrag vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen eingesetzt worden ist.