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Neue Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Neubewertung des Grundbesitzes für grundsteuerliche Zwecke

Zur vorstehenden Problematik sind bereits mehrere Verfahren bei den FG anhängig.

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit seiner Pressemitteilung vom 27.4.2023 darüber informiert, dass bei ihm unter den AZ 4 K 1189/23, 4 K 1190/23 und 4 K 1205/23 weitere aktuelle Verfahren anhängig sind.

Das Gericht möchte über die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig entscheiden.


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