Zur vorstehenden Problematik sind bereits mehrere Verfahren bei den FG anhängig.
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit seiner Pressemitteilung vom 27.4.2023 darüber informiert, dass bei ihm unter den AZ 4 K 1189/23, 4 K 1190/23 und 4 K 1205/23 weitere aktuelle Verfahren anhängig sind.
Das Gericht möchte über die Verfahren mit Rücksicht auf ihre Breitenwirkung vorrangig entscheiden.