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Neuerungen zum Statusfeststellungsverfahren zum 1.4.2022

Durch das Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung nach § 7a SGB IV können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegeben ist.

Für die Durchführung ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig.

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGBl I 2021, 2970) sind nun einige Änderungen eingetreten, die ab dem 1.4.2022 wirksam sind.

Die Details können Sie der Veröffentlichung in MBP 2022, 19 entnehmen.


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