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Neues BMF-Schreiben zur voraussichtlich dauernden Wertminderung und dem Wertaufholungsgebot

Das BMF hat die bisherige Verwaltungsauffassung zur Teilwertabschreibung, insbesondere zur voraussichtlichen dauernden Wertminderung und zum Wertaufholungsgebot überarbeitet, BMF-Schreiben v. 16.7.2014 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Hintergrund für die Überarbeitung der bisherigen Verwaltungsauffassung ist vor allem die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur Teilwertabschreibung, vgl. BFH- Urteile v. 21.9.2011 - I R 89/10 und I R 7/11. Außerdem wurde die Gelegenheit der Überarbeit genutzt, um die einzelnen bestehenden BMF-Schreiben zum Themenkomplex Teilwertabschreibung zusammenzufassen. Das o.g. Schreiben ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

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