In seiner Veröffentlichung macht Dr. Wachter (DB 2022, 2111) darauf aufmerksam, dass die vorstehende Fragestellung weder Gesellschaftsrechtlich klar geregelt ist, noch eine klare steuerrechtliche Situation besteht.
Aus diesem Grunde erstaunt es ihn, dass der BFH mit zwei inhaltsgleichen Entscheidungen vom 14.02.2022 VIII R 29/18 und VIII R 30/18 zur vorstehenden Problematik Stellung bezogen hat.
Im wesentlichen hat sich der VIII. Senat des BFH mit der Zurechnung der laufenden Erträge beim Anteilseigner oder bei Nießbraucher befasst.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung von Dr. Wachter, den beiden Urteilen bzw. lassen Sie sich im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2022 über die durch den VIII. Senat herausgearbeiteten Grundsätze informieren.