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Neues Verfahren beim FG Münster zum WK-Abzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Wir hatten Sie in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Steuerfestsetzungen offen gehalten werden sollten, wenn die Finanzbehörden im Rahmen der Steuerfestsetzung den WK-Abzug im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ablehnen.
Viele Finanzbehörden lehnen das Ruhen des Verfahrens - mit dem Hinweis darauf, dass kein entsprechendes Musterverfahren anhängig ist - ab.
Nunmehr ist ein neues Musterverfahren bekannt geworden. Beim FG Münster ist unter dem AZ 6 K 607/11 E erneut ein Verfahren anhängig.
Die Finanzbehörden sollten nunmehr auf dieses Verfahren hingewiesen werden.