Mit gleich lautendem Erlass vom 13.10.2022 (veröffentlicht im März 2023) bestimmt die Finanzverwaltung, dass es das BFH-Urteil vom 1.9.2021 (II R 40/19) zur steuerfreien Bedarfsabfindung im Scheidungsfall nicht über den Einzelfall hinaus anwendet.
Das Urteil hatte Schlagzeilen gemacht, da demnach gezahlte Abfindungen im Scheidungsfall, die zu Beginn der Ehe umfassend individuell für diesen Zeitpunkt vertraglich vereinbart worden waren (sog. Bedarfsabfindung), keine steuerpflichtige Schenkung an den Ehegatten auslösten.
Laut Finanzverwaltung können die Urteilsgründe jedoch nicht ohne Weiteres verallgemeinert werden. Sie unterwirft somit weiterhin alle Arten von Abfindungen zwischen Ehegatten (Pauschal- und Bedarfsabfindungen) der Schenkungssteuer.