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Nichtanwendungsschreiben des BMF-Rückkaufverpflichtungen von Kraftfahrzeugen

Das BMF hat mit Schreiben vom 12.08.2009 IV C 6 - S 2137/100003 zur Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 11.10.2007 IV R 52/04 Stellung genommen. Demnach ist die Entscheidung des BFH - nach der aufgrund der Rückkaufverpflichtung eine Verbindlichkeit auszuweisen ist -, über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Begründung des BMF enthält jedoch eine bisher nicht übliche Schärfe gegenüber dem BFH. Das BMF unterstellt dem IV. Senat des BFH dem Grunde nach, dass er ein grundlegendes BFH-Urteil im Rahmen seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat. Urteilen Sie jedoch selbst, in dem Sie sich das BMF-Schreiben im Internet einmal abrufen.

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