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Gefahrenpotential Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil

Der BFH hat mit Urteil vom 3.12.2015 IV R 43/13 wieder einmal eindrucksvoll aufgezeigt, welche Gefahren beim Vorbehalt des Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil bestehen.

In seiner Entscheidung stellt sich der IV. Senat dem Grunde nach 3 Fragen und gibt sich selbst dazu 3 Antworten.

Die erste Problematik betrifft die Fragestellung, ob ein Finanzierungszusammenhang bei der gleichzeitigen Einlage von mehreren Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen auch dann erhalten bleibt, wenn Verbindlichkeiten nur im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut gestanden haben.

Die zweite Frage setzt sich damit auseinander, ob die Vermietung eines Gebäudes des Gesamthandsvermögens an einen Gesellschafter - für dessen private Wohnzwecke - immer zur Annahme von notwendigem Privatvermögen der Gesellschafter führt.

Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, wem die Verluste bei einem Vorbehalts-Nießbrauch zuzurechnen sind, dem Vorbehalts-Nießbraucher oder dem Eigentümer des Mitunternehmeranteils.

Die Entscheidung des BFH birgt reichlich Sprengstoff für die steuerliche Beratung der Mandanten, die bei der aktiven Beratung der Mandanten beachtet werden müssen.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2016 werden wir Sie über die Details der Entscheidung, der Gefahren und der möglichen Gestaltungswege informieren.


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