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Noch eine Galgenfrist für Steuersünder?
Nicht zuletzt ausgelöst durch die öffentlichen Diskussion über den Fall Hoeneß wird zuletzt intensiv über eine Verschärfung des Steuerstrafrechts diskutiert.
Festzustehen scheint, dass die Strafzuschläge bei einer Steuerhinterziehung erhöht werden und die Fristen der Strafverfolgungsverjährung verlängert werden. Es wird dann zu einem Gleichklang zwischen den steuerrechtlichen (bisher 10 Jahre) und strafrechtlichen (bisher 5 Jahre) Verjährungsfristen kommen.
Die Details scheinen jedoch zwischen den Finanzministern der einzelnen Bundesländer und dem Bundesfinanzministerium, noch umstritten zu sein.
Es ist daher zu erwarten, dass die Diskussionen darüber noch etwas andauern werden und somit für Mandanten noch eine Galgenfrist bis etwa Mai 2014 bestehen wird.