Die Festsetzung von Kirchgeldern ist für die Betroffenen immer wieder ein Ärgernis.
Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 14.10.2021 3 K 3268/18 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Kirchgeldern befasst.
Nach Auffassung des FG ist die Festsetzung von Kirchgeldern verfassungsgemäß.
Gegen das Urteil des FG ist jedoch eine NZB beim BFH eingelegt worden, die nun unter dem AZ I B 91/21 anhängig ist.
Aus diesem Grunde sollten sämtliche Festsetzungen von Kirchgeldern ab sofort offengehalten werden.