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Nutzen sie das Weihnachtsgeschenk des BMF in Form des Realteilungserlasses

Das BMF hat mit zwei Schreiben vom 19.12.2018 und vom 27.12.2018 grundlegend zur o.a. Problematik Stellung genommen.

Auf der Basis dieser beiden Schreiben - ggf. in Verbindung mit anderen Rechtsnormen – lassen sich nun sämtliche praktischen Fallgestaltungen zeitnah zu Buchwerten lösen.

In der Vergangenheit stand hier die krass andere Rechtsauffassung der Finanzbehörden im Wege.

Durch das Lesen der BMF-Schreiben werden sich Ihnen diese wundervollen, neuen Gestaltungsmöglichkeiten kaum erschließen.

Lassen Sie sich daher durch unsere Seminarveranstaltungen taxnews-aktuell-1-2018 in Form der Live-Seminare vor Ort bzw. das Online-Seminar in die neuen Strukturen einführen.

Sie werden erkennen, dass es keinen Sachverhalt / Wunsch der Mandanten mehr gibt, der nicht befriedigend zu Buchwerten lösbar  ist. Entscheidend ist ausschließlich, dass Sie die zutreffenden Wege beschreiten.


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