Das BMF hat mit zwei Schreiben vom 19.12.2018 und vom 27.12.2018 grundlegend zur o.a. Problematik Stellung genommen.
Auf der Basis dieser beiden Schreiben - ggf. in Verbindung mit anderen Rechtsnormen – lassen sich nun sämtliche praktischen Fallgestaltungen zeitnah zu Buchwerten lösen.
In der Vergangenheit stand hier die krass andere Rechtsauffassung der Finanzbehörden im Wege.
Durch das Lesen der BMF-Schreiben werden sich Ihnen diese wundervollen, neuen Gestaltungsmöglichkeiten kaum erschließen.
Lassen Sie sich daher durch unsere Seminarveranstaltungen taxnews-aktuell-1-2018 in Form der Live-Seminare vor Ort bzw. das Online-Seminar in die neuen Strukturen einführen.
Sie werden erkennen, dass es keinen Sachverhalt / Wunsch der Mandanten mehr gibt, der nicht befriedigend zu Buchwerten lösbar ist. Entscheidend ist ausschließlich, dass Sie die zutreffenden Wege beschreiten.