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NZB beim BFH zur Behandlung von Gewinnminderungen aus unbesicherten Darlehen an eine Schwester-Kapitalgesellschaft
Das FG Baden-Württemberg hat sich mit Urteil vom 24.11.2014 - 6 K 1077/12, NZB eingelegt AZ BFH I B /7/15 zu der o.a. Frage geäußert.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in der Verschiebung finanzieller Mittel von einer Beteiligung in eine andere Beteiligung in Form einer Darlehensvergabe zwischen Schwester-Kapitalgesellschaften jedenfalls dann eine VGA an den gemeinsamen beherrschenden Gesellschafter vorliegt, wenn die Darlehen nicht besichert werden und der Darlehensvertrag erst im Nachhinein schriftlich fixiert wird.
Zudem begegnet die in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG getroffenen Regelung, wonach Gewinnminderungen aus Darlehen an Schwester-Kapitalgesellschaften ab 2008 steuerlich nicht zu berücksichtigen sind, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Daneben ist eine Teilwert-AfA nicht zulässig, wenn der Stpfl. am Bilanzstichtag selbst noch von der Werthaltigkeit der Forderung ausgeht. Das gilt nach Auffassung des FG selbst dann, wenn ihm bis zur Bilanzerstellung die inzwischen eingetretene Insolvenz des Schuldners bekannt wird.
In vergleichbaren Fallgestaltungen sollten die Fälle im Hinblick auf die anhängige NZB offen gehalten werden.