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OFD Rheinland: Ertragsteuerlich Berücksichtigung von Erstattungszinsen
Die OFD Rheinland hat mit Kurzinformation ESt Nr. 001/2011 vom 12.1.2011, aktualisiert am 9.2.2012 zur Behandlung von Einspruchsverfahren gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen Stellung bezogen.
Nach der Weisung der OFD Rheinland ruhen die entsprechenden Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, § 363 (2) Satz 2 AO.
In der aktualisierten Weisung der OFD Rheinland wird jedoch nunmehr auch darauf hingewiesen, dass Aussetzung der Vollziehung der streitige Steuerbeträge zu gewähren ist.