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Organschaft - wirksamer Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 22.10.2008 I R 6/07 zur Frage der Wirksamkeit der Änderung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags im Rahmen einer Organschaft i.S.d. § 14 Nr. 3 i.V.m. § 17 Satz 1 KStG i.d.F. des StSenkG Stellung genommen. Demnach bedurfte es zur Anerkennung im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft.