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Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer - Umsatzsteuer und Lohnsteuer

Die Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer ist in der Beratungspraxis eine komplizierte Fallgestaltung, wie die Entscheidung des BFH vom 14.1.2016, BStBl 2016 II, 360 deutlich macht.

Entscheidend ist, dass die umsatzsteuerliche und die lohnsteuerliche Beurteilung von einander abweichen können.

Wie die Entscheidung des BFH deutlich macht, führt auch die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zu einem steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz.

Lohnsteuerlich ist jedoch grundsätzlich von einer nicht steuerbaren Annehmlichkeit auszugehen, wie die Finanzbehörden klargestellt haben, vgl. Kurzinformation OFD Münster vom 25.6.2007 Nr. 17/2007.

Die Details zur Beratung derartiger Fallgestaltungen werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarveranstaltung "taxnews-aktuell-3-2016" und "taxnews-aktuell-3-2016-online" erläutern.


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