Alle Artikel anzeigen
Partyservice - Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Geschirr und Besteck
Mit seiner Entscheidung vom 18.12.2008 V R 55/06 hat der V. Senat des BFH zur Frage des Umsatzsteuersatzes bei der Abgabe von Speisen und Überlassung von Geschirr und Besteck durch einen Party-Service Stellung genommen.
Der V. Senat des BFH hat die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und ist zu einer Besteuerung der gesamten Leistung zum Regelsteuersatz gelangt.