Das FG München hat mit seinem Urteil vom 10.10.2022 – 7 K 1693/20 entschieden, dass die Kosten für einen sog. Supersportwagen im Betriebsvermögen, der in keiner Weise durch den Geschäftsführer privat genutzt worden ist, vollumfänglich dem Betriebsausgabenverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. EStG zugeordnet.
Der Sachverhalt befasst sich mit einem Unternehmen mit 1.300 Mitarbeitern, über 40 Tochter-Gesellschaften und einem Umsatz von 370 Mio. €.
Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs haben 218.800 € betragen.
Die Entscheidung des FG München ist m.E. sehr speziell und die Entscheidung des IX. Senats im NZB-Verfahren – AZ IX B 100/22 – darf mit Spannung erwartet werden.
Einschlägige Streitfälle sollten im Hinblick auf das Verfahren beim BFH offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über die Einzelheiten des Verfahrens informieren.