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Private PKW-Nutzung
Der VI. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 18.12.2008 VI R 34/07 eine klarstellende Entscheidung zur Besteuerung der privaten KfZ-Nutzung getroffen.
Danach unterfällt ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 S. 2 EStG (1 v.H.-Regelung).
Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat, muss im Einzelfall konkret festgestellt werden. Die entsprechende Feststellungslast obliegt jedoch der Finanzbehörde. Hierbei kann sich die Finanzbehörde nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.