In seiner Veröffentlichung (NWB 2020, 3262) verweist Beyer auf die bestehenden Gefahren für den Steuerberater im Rahmen der Beantragung von Corona-Soforthilfen.
Er weist in seiner Veröffentlichung u.a. zutreffend darauf hin, dass auch die Bundessteuerberaterkammer zu dieser Thematik in dem auf ihrer Website veröffentlichten Katalog zum Konjunkturpaket (Stand 21.8.2020, Ziff. 26, Seite 30 diesbezüglich konkrete Hinweise veröffentlich hat.
Wir empfehlen aus diesem Grunde dringend die Literatur dieses Artikels, um ungewünschte Steuerstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.