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Publizitätspflicht: Kann eine Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei Erfüllung der Veröffentlichungspflichten nach seiner Festsetzung erfolgen?
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 29.6.2015 - 28 Wx 1/15 zur o.a. Frage Stellung genommen.
Das LG ist in seinem Beschluss zu dem Ergebnis gelangt, dass bei einer Erfüllung der Veröffentlichungspflichten erst nach der Festsetzung des Ordnungsgeldes eine Herabsetzung wegen der eindeutigen Regelung in § 335 abs. 4 Satz 3 HGB nicht in Betracht kommt.
Eine derartige Herabsetzung kann weder durch das Bundesamt für Justiz noch durch die Gerichtsbarkeit erfolgen.