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Reagieren Sie bei unzutreffenden Rechnungen schnell: Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Vorsteuerabzug
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 9.10.2014 - 5 K 5092/14 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 15.7.2010, EuGHE I 2010, 7467 keinen Anlass gesehen eine rückwirkende Änderung zuzulassen.
Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch Revision eingelegt worden, die beim BFH unter dem AZ V R 54/14 anhängig ist.
Zudem ist zu bemerken, dass unter AZ Rs. C-518-/14 beim EuGH ein diesbezügliches Verfahren anhängig ist. Wie Meyer in seinen Urteilsanmerkungen, EFG 2015, 602 zutreffend ausführt, ist es daher für den Praktiker ratsam die Korrekturen zeitnah durchzuführen.